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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er aufgrund der Auszahlung eines Pensionsplans nach seinem Umzug nach die Türkei in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Die DGT stellt klar, dass Leistungen aus Pensionsplänen als Arbeitserträge gelten. Der steuerliche Wohnsitz in Spanien hängt davon ab, ob der Wohnsitz in der Türkei nachgewiesen werden kann, um eine ununterbrochene Anwesenheit von mehr als 183 Tagen zu vermeiden.
Cuestión planteada En relación con dicho importe derivado del rescate del Plan de Pensiones, si el consultante debe presentar en España, en el año 2015, la declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas correspondiente al período impositivo 2014.
Las prestaciones de planes de pensiones se consideran rendimientos del trabajo y deben integrarse en la base imponible general del IRPF. La condición de contribuyente en España depende de si se cumplen los criterios de residencia habitual, como la permanencia más de 183 días, salvo que se acredite la residencia fiscal en otro país. En caso de conflicto de residencia, se aplicará el Convenio entre España y Turquía.
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