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Es wird nach der Frist und den Bedingungen für die steuerliche Regulierung nicht deklarierter ausländischer Renten von Rückkehrern gefragt. Die DGT stellt klar, dass eine nicht verlängerbare Frist bis zum 30. Juni 2015 besteht, um diese Renten ohne Zuschläge, Zinsen oder Sanktionen zu regulieren.
Cuestión planteada Si se ha establecido un plazo extraordinario de 6 meses para la regularización fiscal de las pensiones percibidas y no declaradas de los emigrantes españoles retornados, con condonación expresa de sanciones, recargos e intereses de demora.
Los contribuyentes del IRPF que percibieron pensiones del exterior sujetas a tributación y no las declararon pueden regularizar su situación mediante autoliquidaciones complementarias por cada período no prescrito. Este proceso debe realizarse desde el 1 de enero de 2015 hasta el 30 de junio de 2015, sin exigencia de recargos, intereses ni sanciones, siempre que se acompañe del formulario específico de la Agencia Tributaria. Si las sanciones ya eran firmes, se debe solicitar su condonación en el mismo plazo improrrogable.
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