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V1628-19 1. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Befreiung bei Übertragung der Hauptwohnung für über 65-Jährige gilt auch für Gebäude und gemeinsam erworbene Elemente

Eine über 65-jährige Person erkundigt sich, ob die Einkommensteuerbefreiung (IRPF) auch bei der Abspaltung und Schenkung eines unbebauten Grundstücksteils greift. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur auf das Gebäude und die gemeinsam mit der Wohnung erworbenen Elemente Anwendung findet, nicht jedoch auf Grundstücke oder Elemente, die unabhängig erworben wurden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung der in Artikel 33.4.b) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Befreiung.

Die Entscheidung der DGT

Die Abspaltung eines Grundstücks ändert weder dessen Wert noch das Anschaffungsdatum, aber die Übertragung des daraus resultierenden Teils führt zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust. Die Befreiung für Personen über 65 Jahre ist nur anwendbar, wenn der übertragene Teil als Hauptwohnsitz gilt. Dies umfasst das Hauptgebäude und die gemeinsam mit ihm erworbenen Elemente, jedoch nicht Elemente, die unabhängig oder nachträglich erworben wurden.

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