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V1614-22 4. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Beibehaltung der ursprünglichen Anschaffungswerte und -daten nach Aufhebung einer Gütergemeinschaft

Ein Ehepaar erkundigt sich nach der Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines Grundstücks, das Teil eines gemeinschaftlichen Eigentums war und auf dem bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Die DGT stellt klar, dass die Aufhebung der Gütergemeinschaft das steuerliche Vermögen nicht verändert, sofern der entsprechende Anteil zugeteilt wird, wobei die Anschaffungswerte und Anschaffungsdaten aus dem Jahr 1985 unverändert bleiben.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnungsmethode des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Aufteilung einer Bruchteilsgemeinschaft stellt keine Vermögensänderung dar, wenn die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht und die ursprünglichen Werte und Anschaffungsdaten beibehalten werden. Im Falle von Bauarbeiten ist der Anschaffungswert die Summe aus dem Grundstück und den Kosten der Bauarbeiten, wobei das Anschaffungsdatum das Datum ihrer Fertigstellung ist, sofern dieses nachgewiesen werden kann. Wenn das Fertigstellungsdatum nicht nachgewiesen wird, wird das Datum der Urkunde über die Erklärung des Neubaus herangezogen.

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