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Eine spanische Produktionsfirma fragt an, ob die Kosten für technisches und kreatives Personal, die von einem ausländischen Unternehmen für eine in Spanien gedrehte Serie getragen werden, als Abzugsgrundlage dienen können. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass diese Kosten abzugsfähig sind, sofern sie als Nutzung technischer Industrien oder kreativen Personals gelten und letztlich von der spanischen Produktionsfirma getragen werden.
Cuestión planteada Si los gastos de personal descritos pueden incluirse en la base de deducción conforme a lo dispuesto en el artículo 36. 2. 2º de la LIS.
Los gastos de personal técnico pueden formar parte de la base de deducción si se consideran utilización de industrias técnicas y otros proveedores prestados en territorio español. Los gastos de personal creativo también son aptos si cumplen la definición de la Ley del Cine y tienen residencia fiscal en España o en el Espacio Económico Europeo. En ambos casos, para que los gastos se integren en la base de deducción, deben ser asumidos en última instancia por la entidad consultante. Si los gastos son soportados por la entidad extranjera, no podrán integrarse en la base de deducción.
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