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V1600-25 11. September 2025 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen unterliegen der Einkommensteuer als Arbeitslohn, sofern Beiträge die Bemessungsgrundlage gemindert haben

Die Anfragende möchte wissen, ob die Teilabfindung einer Leistung aus einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung als Einkünfte aus beweglichem Kapital oder als Arbeitslohn zu versteuern ist. Das Finanzamt stellt klar, dass diese als Arbeitslohn zu versteuern sind, sofern die Beiträge zur Minderung der Bemessungsgrundlage geführt haben.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Leistung als Einkünfte aus beweglichem Kapital oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Versicherungsverträgen mit Sozialvorsorgevereinigungen gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Beiträge als abzugsfähige Aufwendungen galten oder zur Verringerung der Bemessungsgrundlage führten. Bei Leistungen wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit wird der Betrag, der die Beiträge übersteigt, die nicht Gegenstand einer Minderung oder Verringerung sein konnten, in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Bei vor 1999 geleisteten Beiträgen wird, sofern die Höhe der nicht geminderten Beiträge nicht nachgewiesen werden kann, 75 Prozent der erhaltenen Leistungen einbezogen.

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