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V1597-22 1. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Stipendien für nicht reglementierte Praktika sind als Arbeitsentgelt zu versteuern

Es wurde angefragt, ob ein Stipendium in Höhe von 3.000 Euro für ein Praktikum zur sozialen und beruflichen Integration bei einer Stadtverwaltung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT entschied, dass es, da es nicht der Absolvierung einer reglementierten Ausbildung dient, als Arbeitsentgelt zu versteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob das genannte Stipendium der Einkommensteuer unterliegt.

Die Entscheidung der DGT

Damit ein öffentliches Stipendium gemäß Artikel 7.j) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) steuerfrei ist, muss es für eine reglementierte Ausbildung auf jeder Ebene des Bildungssystems oder für die Forschung im Rahmen des Königlichen Erlasses 63/2006 bestimmt sein. Da diese Praktika nicht Teil eines Lehrplans zum Erwerb eines offiziellen Abschlusses sind, findet die Steuerbefreiung keine Anwendung, und sie müssen gemäß Artikel 17 der LIRPF als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden.

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