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V1597-20 26. Mai 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por discapacidad

Es ist möglich, den Abzug für einen Ehegatten mit Behinderung und den Abzug für Nachkommen mit Behinderung gleichzeitig anzuwenden

Es wird angefragt, ob die Anwendung des Abzugs für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten mit Behinderung und des Abzugs für Nachkommen mit Behinderung vereinbar ist. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern der Ehegatte nicht den Anspruch auf die Abzüge für Nachkommen oder Vorfahren begründet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Ob die Anwendung des Abzugs für einen unterhaltsberechtigten, nicht rechtlich getrennt lebenden Ehegatten mit Behinderung mit dem Abzug für unterhaltsberechtigte Nachkommen mit Behinderung in der Einkommensteuererklärung (IRPF) vereinbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Der Steuerpflichtige kann den Abzug für einen nicht rechtlich getrennt lebenden Ehegatten mit Behinderung (Buchstabe d) anwenden, sofern dieser nicht den Anspruch auf die Abzüge für Nachkommen oder Vorfahren (Buchstaben a und b) begründet. Diese Anforderung, „den Anspruch nicht zu begründen“, bezieht sich auf die Möglichkeit der Anwendung und nicht darauf, ob diese in der Steuererklärung tatsächlich angewendet wurden. Daher ist es vereinbar, dass der Vater den Abzug für den Ehegatten anwendet und ein oder beide Elternteile den Abzug für Nachkommen mit Behinderung anwenden.

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