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Der Anfragende fragt, wann die Frist für die Anwendung des 40 %igen Abzugs der zwölften Übergangsbestimmung abläuft, wenn er seine Rentenleistung durch vorzeitigen Ruhestand nach einer betriebsbedingten Kündigung bezieht. Die DGT antwortet, dass der Versicherungsfall eintritt, wenn die Voraussetzungen für die vorzeitige Auszahlung erfüllt sind, wodurch der Beginn der Dreijahresfrist festgelegt wird.
Gestellte Frage: Verfügbare Frist zur Anwendung des in der Übergangsregelung vorgesehenen 40-prozentigen Abzugs.
Wird die Rentenleistung vorzeitig bezogen, tritt der Versicherungsfall in dem Moment ein, in dem die Voraussetzungen für diese Auszahlung erfüllt sind, wie etwa die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte Kündigung und der Übergang in die Arbeitslosigkeit. Um den 40 %igen Abzug auf Beiträge vor 2007 anzuwenden, muss die Leistung im Jahr des Eintritts des Versicherungsfalls oder in den beiden darauffolgenden Jahren bezogen werden. Im Falle einer im Jahr 2022 eingeleiteten vorzeitigen Auszahlung endet die Frist für die Anwendung der Übergangsregelung am 31. Dezember 2024.
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