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V1587-19 27. Juni 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción

Beiträge zu gemeinnützigen Vereinen können bei Vorliegen einer Schenkungsabsicht steuerlich absetzbar sein

Es wurde angefragt, ob freiwillige Beiträge an einen Verein in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass Beiträge an einen gemeinnützigen Verein abzugsfähig sein können, sofern es sich um unwiderrufliche, reine und einfache Schenkungen handelt, die mit Schenkungsabsicht und ohne Gegenleistung geleistet werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzugsfähigkeit der geleisteten Beiträge.

Die Entscheidung der DGT

Damit Beiträge an gemeinnützige Vereinigungen abzugsfähig sind, müssen sie unwiderrufliche, reine und einfache Schenkungen oder Beiträge sein, die keine gegenwärtige oder zukünftige Gegenleistung darstellen. Der Abzug setzt voraus, dass der Beitrag aus Gründen der Liberalität erfolgt, was anhand objektiver Kriterien und nicht durch subjektive Beweggründe bestimmt wird. Besonderes Augenmerk ist auf die Rechte zu richten, die die Satzung den Mitgliedern im Austausch für die Zahlung des Beitrags einräumt.

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