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V1586-26 15. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Analyse ausstehend
IRPF · imputación temporal

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit sind im Zeitraum ihres Entstehens zuzurechnen und unterliegen nicht der Verjährung

Ein Anwalt fragt an, ob Honorare aus einem Vertrag von 2011, die nach einem Rechtsstreit teilweise erst im Jahr 2026 vereinnahmt werden, bereits verjährt sind. Die DGT stellt klar, dass Einkünfte dem Zeitpunkt ihres Entstehens (Devengo) zuzurechnen sind, sofern nicht das Zufluss-Abfluss-Prinzip angewandt wird.

Analyse ausstehend. Diese Auskunft wurde vom automatischen Erfassungssystem identifiziert und indexiert. Das BMC-Team wird die Analyse in klarer Sprache innerhalb von 24 Stunden abschließen.

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