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Der Anfragende fragt, wann die Frist für die Anwendung des 40 %igen Abzugs gemäß der zwölften Übergangsbestimmung abläuft, wenn die Altersrente aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung vorzeitig bezogen wird. Die DGT antwortet, dass der Versicherungsfall eintritt, wenn die Voraussetzungen für die vorzeitige Auszahlung erfüllt sind, wodurch der Beginn der Frist bestimmt wird.
Gestellte Frage: Verfügbare Frist zur Anwendung des im Übergangsregime vorgesehenen 40-prozentigen Abzugs.
Wird die Altersrente vorzeitig bezogen, tritt der Versicherungsfall in dem Moment ein, in dem die Voraussetzungen für diesen Bezug erfüllt sind, wie etwa die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte Kündigung und der Übergang in die Arbeitslosigkeit. Die Frist für die Anwendung des 40 %igen Abzugs auf vor 2007 geleistete Beiträge wird ab diesem Geschäftsjahr berechnet. Im konkreten Fall endet die Frist am 31. Dezember 2024, da die Voraussetzungen im Jahr 2022 erfüllt wurden.
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