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Eine Eigentümerin erkundigt sich, ob sie eine Einkommensteuerabzug (IRPF) vornehmen muss und ob die Vermietung ihrer Wohnung an eine Gesellschaft zur Nutzung durch deren Geschäftsführer der Umsatzsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass ein IRPF-Einbehalt erfolgen muss und die Umsatzsteuerpflicht davon abhängt, ob der Endnutzer im Vertrag identifiziert wird.
Cuestión planteada Si la sociedad arrendataria está obligada a practicar retención sobre los rendimientos satisfechos y tributación de dicho arrendamiento en el Impuesto sobre el Valor Añadido.
En IRPF, la sociedad debe practicar retención porque no se aplica la excepción de vivienda para empleados al no existir relación laboral. En IVA, el arrendamiento está exento solo si se acredita que el arrendatario no tiene intención de explotar el bien y se designa específicamente a la persona física que ocupará la vivienda en el contrato, prohibiendo la cesión a terceros. Si el contrato permite al arrendatario designar posteriormente a los ocupantes, la operación estará sujeta y no exenta.
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