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Ein in Spanien ansässiger Beamter erkundigt sich, ob er die Miete für seine Wohnung im Ausland steuerlich geltend machen kann und welcher Wechselkurs anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass kein Anspruch auf den Abzug besteht, da der Vertrag nach der Abschaffung der entsprechenden Regelung abgeschlossen wurde und die Übergangsregelung nicht erfüllt wird.
Cuestión planteada Si, en su declaración del IRPF 2020, puede deducir por el pago del alquiler de su vivienda habitual situada en el extranjero. En caso afirmativo, dado que el pago lo realiza en moneda extranjera, ¿qué tipo de cambio debería aplicar?.
Para aplicar la deducción por alquiler de vivienda habitual bajo el régimen transitorio, el contrato debe haberse celebrado antes del 1 de enero de 2015 y haber tenido derecho a la deducción en un periodo anterior a esa fecha. Si el contrato es posterior a dicha fecha, no procede la deducción. En caso de que procediera, el contravalor en euros se determinaría según el tipo de cambio oficial del Banco Central Europeo a la fecha de pago.
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