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V1541-22 27. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por cónyuge con discapacidad

Abzug für Ehegatten mit Behinderung erfolgt anteilsmäßig nach Anzahl der vollendeten Monate

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob der Abzug für einen Ehegatten mit Behinderung nach dessen Tod im Juli geltend gemacht werden kann, da deren Einkommen bei einem Überleben des gesamten Jahres die Grenze von 8.000 Euro überschritten hätte. Die DGT stellt klar, dass der Abzug proportional zu den Monaten berechnet wird, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind, und dass die Einkommensgrenze auf das gesamte Jahresergebnis angewendet wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der in Artikel 81 bis des Steuergesetzes vorgesehene Abzug für einen behinderten Ehegatten angewendet werden kann oder ob er vom Abzug ausgeschlossen ist, da die erhaltene Pension 8.000 Euro überschritten hätte, wenn der Ehegatte das ganze Jahr über gelebt hätte.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug für einen Ehegatten mit Behinderung wird anteilig nach der Anzahl der Monate berechnet, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Der Behinderungsstatus und der Familienstand werden nach der am letzten Tag eines jeden Monats bestehenden Situation bestimmt. Für die jährliche Einkommensgrenze des Ehegatten (nicht höher als 8.000 Euro) muss das gesamte vom Ehegatten im Steuerjahr erzielte nicht steuerbefreite Einkommen berücksichtigt werden.

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