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Der Anfragende möchte wissen, ob die Mietbeihilfen der Autonomen Gemeinschaft Andalusien für besonders schutzbedürftige Personen von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT antwortet, dass die Beihilfe unter Einhaltung der regionalen Anforderungen für Gruppen in Gefahr der sozialen Ausgrenzung bis zu einer Grenze von 1,5-mal dem IPREM steuerfrei ist.
Cuestión planteada Si, al importe percibido en concepto de dicha ayuda, se le aplica la exención regulada en el artículo 7 y) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las ayudas al alquiler para personas en situación de especial vulnerabilidad (que acrediten riesgo de exclusión social mediante informe de servicios sociales) encajan en la exención del artículo 7.y) de la LIRPF. Esta exención permite no tributar por dichas ayudas hasta un importe máximo anual conjunto de 1,5 veces el IPREM. Si no se cumplen los requisitos de exención, la ayuda constituye una ganancia patrimonial que debe integrarse en la base imponible general. La ganancia patrimonial derivada de ayudas públicas debe imputarse al período impositivo en que se perciba el cobro.
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