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Eine Person fragte an, ob sie bei einer Schenkung durch ihre Schwiegertochter die Abzüge der Gruppe II in Anspruch nehmen könne, da sie ein Vorfahre sei. Die DGT antwortet, dass aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses durch Verschwägerung die Gruppe III anzuwenden ist.
Cuestión planteada Si la consultante se encuentra incluida en el Grupo II de parentesco de los regulados en el artículo 20.2.a) de la Ley 29/1987, de 18 de diciembre, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, como pariente afín de primer grado de la viuda de su hijo y, en consecuencia, tiene derecho a las reducciones por parentesco reguladas en el referido precepto y en el artículo 3 de la Ley 7/2005 de 23 de diciembre de Medidas Fiscales y Administrativas de la Comunidad Autónoma de Madrid, relativos ambos preceptos a las reducciones por parentesco.
Los ascendientes por afinidad deben incluirse en el Grupo III, que integra a colaterales de segundo y tercer grado, ascendientes y descendientes por afinidad. En el Grupo II, los únicos ascendientes y descendientes que deben incluirse son los que lo sean por consanguinidad. Esta interpretación evita que los ascendientes por afinidad puedan optar entre dos grupos distintos.
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