Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1535-25 26. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por inversión en vivienda habitual

Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz in künftigen Steuerjahren anwendbar, sofern Voraussetzungen vor 2013 erfüllt wurden

Ein Steuerpflichtiger, der zwischen 2007 und 2009 den Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz geltend gemacht hat, erkundigt sich nach der Fortführung dieses Abzugs in späteren Jahren, etwa 2023. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Immobilie weiterhin der Hauptwohnsitz bleibt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob ein Recht besteht, die Übergangsregelung des Abzugs in künftigen Steuerjahren anzuwenden, zum Beispiel 2023.

Die Entscheidung der DGT

Da die Wohnung vor 2013 erworben und der Abzug vorgenommen wurde, behält der Steuerpflichtige das Recht auf die Übergangsregelung der 18. Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF). Die Tatsache, dass der Abzug in vorangegangenen Steuerjahren nicht vorgenommen wurde, hindert die Ausübung dieses Rechts in künftigen Steuerjahren nicht. Zu diesem Zweck muss der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein oder sich entscheiden, diese aus eigenem Interesse einzureichen, sofern die Wohnung sein gewöhnlicher Wohnsitz ist.

E-Mail
Kontakt