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V1534-22 27. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · movilidad geográfica

Erhöhung der Werbungskosten bei geografischer Mobilität bei Nachweis des Wohnsitzwechsels möglich

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, wie ein Wohnsitzwechsel nachgewiesen werden kann, um den Abzug der erhöhten Werbungskosten für geografische Mobilität geltend zu machen, wenn kein Mietvertrag vorliegt. Die DGT stellt klar, dass der Wohnsitzwechsel tatsächlich vollzogen sein muss und durch alle rechtlich zulässigen Beweismittel nachgewiesen werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Wohnsitzwechsel in die neue Gemeinde nachgewiesen werden muss, um den Zuschlag für geografische Mobilitätskosten anwenden zu können.

Die Entscheidung der DGT

Der Zuschlag für geografische Mobilitätskosten setzt voraus, dass die neue Arbeitsstelle einen Wechsel des gewöhnlichen Wohnsitzes in eine neue Gemeinde erfordert und dass der Steuerpflichtige bei der Arbeitsagentur gemeldet ist. Die bloße Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder der steuerliche Wohnsitz allein reichen nicht aus, um den Wohnsitz nachzuweisen. Der Steuerpflichtige muss die Erfüllung der Anforderungen durch alle im Recht zugelassenen Beweismittel nachweisen, deren Bewertung der Verwaltung obliegt.

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