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V1527-25 21. August 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · exención

Befreiung von der Vermögenssteuer für Unternehmensanteile

Die Anfragenden erkundigen sich, ob ihre Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Bereich Ästhetik von der Vermögenssteuer befreit werden können. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für Unternehmensanteile (Art. 4.Acht.Zwei LIP) Anwendung findet und hierfür Voraussetzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Tätigkeit, der Beteiligungshöhe sowie der Leitungsfunktionen erfüllt sein müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die der beruflichen Tätigkeit der Antragsteller zugeordneten Vermögenswerte und Rechte von der Befreiung der Vermögensteuer profitieren könnten. Im Falle einer Befreiung, ob zusätzliche formale oder dokumentarische Anforderungen bestehen, um diese Befreiung zu festigen. Und, falls keine Befreiung vorliegt, ob sie aufgrund der geschilderten Umstände unter eine der in Artikel vier des Gesetzes 19/1991 vom 6. Juni über die Vermögensteuer vorgesehenen Befreiungen fallen.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gilt für Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich zivilrechtlicher Gesellschaften, die dem Einkommenszuweisungsverfahren in der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Hierfür darf das Unternehmen nicht hauptsächlich bewegliches oder unbewegliches Vermögen verwalten, die Beteiligung muss mindestens 5 % einzeln oder 20 % gemeinsam mit Familienangehörigen betragen, und der Steuerpflichtige muss Leitungsfunktionen mit einer Vergütung ausüben, die mehr als 50 % seiner Einkünfte beträgt (ausgenommen die Einkünfte aus der selbst befreiten Tätigkeit). Die befreiten Vermögenswerte müssen in der Steuererklärung aufgeführt sein.

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