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V1523-23 5. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Die Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz bleibt bestehen, wenn der Steuerpflichtige vor der Durchführung der Reinvestition verstirbt

Ein Steuerpflichtiger verkaufte seinen Hauptwohnsitz mit der Absicht, das Geld in einen anderen zu reinvestieren, verstarb jedoch vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist. Die DGT stellt fest, dass der Tod keine Nichterfüllung der Reinvestitionspflicht darstellt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Reinvestitionsbefreiung auf den bei der Übertragung erzielten Veräußerungsgewinn anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Der Tod des Steuerpflichtigen kann aufgrund der Art und der Umstände des Erlöschens der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen nicht als Nichterfüllung der Reinvestitionsanforderung angesehen werden. Daher bleibt die Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz gemäß Artikel 38.1 des Einkommensteuergesetzes auf den vom Erblasser erzielten Veräußerungsgewinn anwendbar.

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