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V1502-18 4. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · prorrata general

Anwendung des Umsatzsteuer-Pro-rata-Verfahrens bei gemischten Vermietungen und Abzug der 3 %-Abschreibung in der Einkommensteuer

Eine Gütergemeinschaft erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer bei Vermietungstätigkeiten sowie der Abschreibung von Immobilien in der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass bei der Ausübung sowohl steuerpflichtiger als auch steuerfreier Tätigkeiten das Umsatzsteuer-Pro-rata-Verfahren anzuwenden ist. Zudem wird die Abschreibung in der Einkommensteuer auf 3 % des höheren Wertes zwischen den Anschaffungskosten oder dem Katasterwert (ohne Grundstücksanteil) begrenzt.

Die gestellte Frage

Fragestellung Die anfragende Gemeinschaft wirft folgende Fragen auf: 1. In Bezug auf die Umsatzsteuer: die mögliche Abziehbarkeit der im Rahmen des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen zur Ausübung der genannten Vermietungstätigkeit angefallenen Umsatzsteuerbeträge sowie die Erfüllung der Erklärungspflicht mittels Formular 303, vierteljährliche Erklärung der Umsatzsteuer-Selbstveranlagung. 2. In Bezug auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen: Ermittlung des Nettoeinkommens der Gemeinschaft, Abzug von Ausgaben für die Abschreibung von Immobilien.

Die Entscheidung der DGT

Im Hinblick auf die Umsatzsteuer wird, da keine differenzierten Sektoren vorliegen, das allgemeine oder besondere Schlüsselverhältnis angewendet, um Vorsteuerbeträge entsprechend dem Anteil der steuerpflichtigen und nicht befreiten Umsätze abzuziehen. Im Hinblick auf die Einkommensteuer (IRPF) stellen die Einnahmen Einkünfte aus Immobilienkapital dar, sofern die Vermietung keine wirtschaftliche Tätigkeit ist. Die abzugsfähige Abschreibung der Immobilien beträgt 3 % des jeweils höheren Wertes aus: den Anschaffungskosten (Erbschaftsgebühren und Steuern) oder dem Katasterwert ohne Grund und Boden.

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