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Es wird geklärt, unter welchen Bedingungen Kinder unter 25 Jahren in die gemeinsame Veranlagung einbezogen werden können und den Mindestbetrag für Abkömmlinge in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie Arbeitseinkommen erzielen. Die DGT stellt klar, dass die gemeinsame Veranlagung von Alter und Zusammenleben des Kindes abhängt. Der Anspruch auf den Mindestbetrag für Abkömmlinge setzt voraus, dass das Kind ein Nettoeinkommen von 8.000 Euro nicht überschreitet und keine Steuererklärung mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgibt.
Cuestión planteada En el caso de hijos menores de 25 años que perciben rendimientos del trabajo de un pagador, se pregunta sobre cuáles son los límites para la aplicación del mínimo por descendientes y para poder hacer declaración conjunta con los restantes miembros de la unidad familiar.
La tributación conjunta es posible si el hijo es menor de edad y convive con los progenitores a 31 de diciembre, debiendo incluirse todas sus rentas. Para aplicar el mínimo por descendientes, el hijo no debe tener rentas anuales netas superiores a 8.000 euros ni presentar declaración con rentas superiores a 1.800 euros. El rendimiento neto del trabajo para estos límites se calcula tras aplicar la reducción del artículo 18 y deducir los gastos del artículo 19 de la LIRPF.
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