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Ein Unternehmen erwirbt Waren in Deutschland und verkauft diese unmittelbar an einen weiteren deutschen Kunden weiter, ohne dass die Waren Spanien durchlaufen. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang nicht der spanischen MwSt. unterliegt und die Befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht anwendbar ist.
Cuestión planteada Tributación en el Impuesto sobre el Impuesto sobre el Valor Añadido de la operación de venta efectuada por la consultante a favor de una entidad alemana.
La entrega de bienes muebles corporales no está sujeta al IVA en España porque el transporte no se inicia en territorio español. No es aplicable el mecanismo de entrega intracomunitaria exenta ya que los bienes no se transportan de un Estado miembro a otro. La obligación de facturar según el Reglamento español dependerá de la normativa alemana y de si el consultante es sujeto pasivo por inversión del sujeto.
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