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Die Anfragende möchte wissen, ob sie im Jahr 2018 den Abzug für die Miete der Hauptwohnung geltend machen kann, ohne diesen in den Jahren vor 2015 genutzt zu haben. Das Finanzamt bestätigt, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen für den Abzug in einem Zeitraum vor 2015 erfüllt waren, selbst wenn in diesem Zeitraum keine Steuererklärung eingereicht wurde.
Cuestión planteada Si en 2018 puede aplicar la deducción por alquiler de vivienda habitual a pesar de no haberla aplicado en un periodo impositivo anterior a 2015.
Para aplicar el régimen transitorio, el contribuyente debe haber celebrado un contrato de arrendamiento antes del 1 de enero de 2015 y haber tenido derecho a la deducción por las cantidades satisfechas en un periodo impositivo anterior a esa fecha. El hecho de no haber ejercido el derecho por no estar obligado a declarar en periodos previos no impide aplicar la deducción en 2018, siempre que se cumplan los requisitos legales.
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