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V1489-25 12. August 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · servicio prestado por vía electrónica

Die MwSt-Befreiung von Online-Kursen hängt davon ab, ob diese als Bildungsleistung oder als auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung eingestuft werden

Der Steuerpflichtige erkundigt sich, ob seine Online-Kurse für Kommunikationsfähigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass eine Befreiung nur dann greift, wenn es sich um eine Bildungsdienstleistung handelt (mit wesentlicher menschlicher Interaktion), die die erforderlichen Genehmigungen und Lehrpläne erfüllt. Eine Befreiung ist hingegen ausgeschlossen, wenn die Leistung als rein elektronisch erbrachte Dienstleistung (automatisiert) gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die ausgeübte Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Si el curso es un servicio prestado por vía electrónica (automatizado con intervención humana accesoria), no tiene exención y tributa al 21%. Si es un servicio educativo (comunicación profesor-alumno donde lo digital es accesorio), estará exento si la entidad está autorizada y las materias están en un plan de estudios oficial y no son recreativas. La distinción depende de si la intervención humana es la base o un complemento del suministro de contenidos.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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