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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob seine nicht beitragsbasierte Invaliditätsrente sowie der Zuschlag für Hilfe durch Dritte der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt klar, dass diese zwar als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einer Steuerbefreiung unterliegen können, sofern die Kriterien für eine absolute dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder eine schwere Invalidität erfüllt sind.
Cuestión planteada Si dicha pensión tributa en el IRPF, teniendo en cuenta que dicha pensión la percibe por ser discapacitado y estar incapacitado para toda profesión y oficio, además de necesitar ayuda de terceras personas para los actos esenciales de la vida.
Las pensiones no contributivas y sus complementos de tercera persona derivan del Régimen General de la Seguridad Social y son rendimientos del trabajo sujetos a tributación. No obstante, según el artículo 7.f) de la LIRPF, están exentas las prestaciones por incapacidad permanente absoluta o gran invalidez. La exención dependerá de si la pensión cumple con los requisitos de dichas situaciones de incapacidad.
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