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Ein Forscher erkundigt sich, ob Stipendien für Forschungsaufenthalte im Ausland von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass weder die Befreiungen für Stipendien noch für Auslandstätigkeiten greifen, weshalb diese als Arbeitsentgelt zu versteuern sind.
Cuestión planteada Tributación de la ayuda a percibir durante los periodos impositivos 2014 y 2015.
Las ayudas no están exentas por el artículo 7.j) de la LIRPF porque las bases de la convocatoria no exigen expresamente la condición de funcionario o personal docente e investigador como requisito. Tampoco se aplica la exención del artículo 7.p) porque el trabajo no se realiza para una entidad no residente, sino para una universidad española. Por tanto, las ayudas son rendimientos del trabajo sujetos a retención en el IRPF.
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