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Ein Steuerpflichtiger, der 2013 und 2014 landwirtschaftliche Tätigkeiten unter dem Sonderregime ausübte und 2015 in das allgemeine Regime wechselte, erkundigt sich nach der Regulierung der Umsatzsteuer für seine Investitionsgüter. Die DGT stellt klar, dass die Regulierung für die ausstehenden Jahre erfolgen kann, indem für die Jahre unter dem Sonderregime ein Abschlüsselungssatz (Prorata) von null angewendet wird.
Cuestión planteada Regularización que debe practicar por los bienes de inversión adquiridos en los años 2013 y 2014.
La deducción de las cuotas soportadas por bienes de inversión afectos a una actividad en el régimen especial de la agricultura, ganadería y pesca, y que posteriormente pasa al régimen general, podrá regularizarse según los artículos 107 y 109 de la Ley 37/1992. Para este cálculo, el porcentaje de deducción correspondiente a los años en que se aplicaba el régimen especial debe considerarse cero.
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