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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) den Steuerabzug gemäß Art. 36.3 LIS für die Produktion eines Festivals geltend machen kann und welche Auswirkungen die Beteiligung eines Finanzierers hätte. Die DGT stellt klar, dass die AIE den Abzug beanspruchen kann, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und das unternehmerische Risiko der Tätigkeit trägt.
Gestellte Frage 1. Ob die von der AIE für die Produktion und Ausstellung des Festivals getätigten Aufwendungen zur Anwendung des Abzugs gemäß Artikel 36.3 des LIS führen.
La AIE generará el derecho a la deducción del artículo 36.3 de la LIS si cumple los requisitos legales y asume el riesgo y ventura de la producción y exhibición del festival. El límite de 500.000 euros se aplicará a la entidad que genera el derecho, es decir, la AIE. Respecto al régimen especial de las AIE, este será de aplicación siempre que la agrupación realice efectivamente las actividades de su objeto social. Las bases de deducción generadas en la AIE se imputarán a los socios residentes en España según la proporción de sus derechos económicos en los estatutos.
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