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V1461-25 5. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Bezug von zwei Renten des INSS gilt als ein einziger Zahler für die Deklarationspflicht

Eine Rentnerin erkundigt sich, ob der Bezug einer Altersrente und einer Witwenrente vom INSS bedeutet, mehr als einen Zahler zu haben. Die DGT stellt fest, dass der INSS aufgrund seiner eigenen Rechtspersönlichkeit als ein einziger Zahler gilt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Vorliegen eines oder mehrerer Zahler zum Zwecke der Bestimmung der Erklärungspflicht in Bezug auf die genannten Renten.

Die Entscheidung der DGT

Zur Bestimmung des Vorliegens eines oder mehrerer Zahler ist die Rechtspersönlichkeit des zahlenden Organs oder der zahlenden Stelle heranzuziehen. Im Falle der öffentlichen Verwaltungen ist das Nationale Institut für soziale Sicherheit eine Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die Leistungen erbringt. Daher gilt der Bezug von zwei verschiedenen Renten des INSS als von einem einzigen Zahler stammend.

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