Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1461-24 17. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Zuschüsse für spezifische Aufwendungen werden als Einnahmen in dem Geschäftsjahr verbucht, in dem die Aufwendungen anfallen

Ein Steuerpflichtiger mit einer Tätigkeit auf Basis der pauschalierten Gewinnermittlung (estimación objetiva) erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von erhaltenen Beihilfen zur Deckung von Betriebsausgaben. Die DGT stellt klar, dass diese Zuschüsse als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten und ihre zeitliche Zuordnung den Grundsätzen der Rechnungslegung folgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung dieser Beihilfen in der Einkommensteuer der natürlichen Personen.

Die Entscheidung der DGT

Erhaltene Zuschüsse zur Finanzierung spezifischer Aufwendungen müssen in demselben Wirtschaftsjahr als Erträge verbucht werden, in dem die finanzierten Aufwendungen entstehen. Da es sich um eine objektive Schätzung handelt, erhöhen diese Zuflüsse das Nettoergebnis der Module gemäß den spezifischen Vorschriften. Die zeitliche Zuordnung richtet sich nach dem Handelsrecht und dem Periodisierungsprinzip.

E-Mail
Kontakt