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V1460-25 5. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Energieeffizienz-Subventionen nach RD 477/2021 sind nicht einkommensteuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine für energetische Sanierungsmaßnahmen erhaltene Subvention als Veräußerungsgewinn zu versteuern ist. Die DGT stellt klar, dass diese Zuwendungen gemäß dem Real Decreto 477/2021 nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einfließen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des gewährten Zuschusses.

Die Entscheidung der DGT

Obwohl der Erhalt von Zuschüssen im Allgemeinen einen Veräußerungsgewinn darstellt, legt die fünfte Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) fest, dass die gemäß dem Königlichen Erlass 477/2021 gewährten Beihilfen nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Daher muss der Empfänger dieser Beihilfen für Eigenverbrauch und erneuerbare Energien den erzielten Veräußerungsgewinn nicht angeben.

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