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Ein Steuerpflichtiger fragte an, ob das Unternehmen, das sowohl das Gehalt als auch die Lohnfortzahlung (als delegierte Zahlung des INSS) leistet, als zwei verschiedene Arbeitgeber gilt. Die DGT stellt fest, dass das Unternehmen der einzige Arbeitgeber ist, da es sich nicht um eine bloße Zahlungsvermittlung handelt.
Cuestión planteada Existencia de uno o dos pagadores a efectos de determinar la obligación de presentar la declaración del IRPF-2018.
La empresa que satisface al personal prestaciones por cuenta de la Seguridad Social no realiza una simple mediación de pago, sino que tiene la consideración de pagadora. Por tanto, los rendimientos del trabajo y las prestaciones por incapacidad temporal abonadas por la empresa se consideran de un único pagador. Al existir un solo pagador, el límite para la obligación de declarar es de 22.000 euros anuales.
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