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V1434-26 8. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 % für Künstler- und Technikerleistungen bei Theater- oder Musikaufführungen

Eine Tänzerin, Regisseurin und Choreografin erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für ihre Dienstleistungen gegenüber öffentlichen Veranstaltern. Die DGT stellt fest, dass der ermäßigte Satz von 10 % gilt, sofern die Leistungen an Veranstalter von Theater- oder Musikaufführungen erbracht werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz für die von der Antragstellerin an die öffentlichen Veranstalter der Show erbrachten Dienstleistungen.

Die Entscheidung der DGT

Los servicios prestados por personas físicas con condición de artista, director o técnico a organizadores de obras teatrales o musicales tributan al 10% de IVA. Para ello, el destinatario debe ser quien ordene los medios para la representación y la obra debe ser de naturaleza teatral o musical. Si no se cumplen estos requisitos, se aplicará el tipo general del 21%.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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