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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine nicht eingetriebene Forderung gegenüber einer Gesellschaft in Insolvenz als Vermögensverlust in der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt klar, dass der bloße Zahlungsausfall nicht automatisch einen Verlust begründet, sondern die gesetzlichen Bestimmungen über fällige und unbezahlte Forderungen erfüllt sein müssen.
Cuestión planteada Posibilidad de computar una pérdida patrimonial en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas por la deuda que todavía está pendiente de pago.
La falta de pago de un deudor no constituye automáticamente una pérdida patrimonial por la existencia de un derecho de crédito. La pérdida solo se entiende producida cuando el crédito sea judicialmente incobrable o concurran las circunstancias del artículo 14.2 letra k) de la Ley del IRPF, como la eficacia de una quita o la conclusión del procedimiento concursal sin satisfacción del crédito. Además, esta pérdida se integra en la base imponible general y no puede compensarse con ganancias patrimoniales por transmisión de elementos patrimoniales.
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