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V1423-22 16. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento de la actividad económica

Subventionen für spezifische Aufwendungen sind im Jahr der Entstehung der Aufwendungen als Ertrag zu erfassen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der zeitlichen Zuordnung einer erhaltenen Subvention zur Deckung von Betriebsausgaben. Die DGT stellt klar, dass Subventionen für spezifische Aufwendungen als Einnahmen in demselben Wirtschaftsjahr zu erfassen sind, in dem die entsprechenden Aufwendungen entstehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Abgrenzung des Zuschusses in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Zuschüsse zur Finanzierung spezifischer Aufwendungen werden als Erträge in demselben Wirtschaftsjahr erfasst, in dem die finanzierten Aufwendungen anfallen. Zur Bestimmung der zeitlichen Abgrenzung werden die Rechnungslegungsvorschriften angewandt, insbesondere der Bewertungsstandard 18 des Allgemeinen Buchführungswesenplans. In diesem Fall gilt der Zuschuss aufgrund seines Ursprungs als Ertrag aus wirtschaftlicher Tätigkeit.

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