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V1421-21 14. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Der Kapitalverlust aus dem Verkauf von Aktien kann angesetzt werden, wenn kein Rückkauf homogener Wertpapiere erfolgte

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er einen Kapitalverlust aus dem Verkauf von Aktien einer börsennotierten Gesellschaft aus dem Jahr 2020 geltend machen kann. Die DGT antwortet, dass der Verlust ansetzbar ist, da weder in den zwei Monaten vor noch in den zwei Monaten nach dem Verkauf Käufe von homogenen Wertpapieren getätigt wurden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der genannte Kapitalverlust in der Einkommensteuer (IRPF) für den Steuerzeitraum 2020 angesetzt werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Aktien stellt einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust dar, da sie die Zusammensetzung des Vermögens verändert. Gemäß Artikel 33.5, Buchstabe f) des LIRPF werden Verluste aus der Übertragung von zum Handel zugelassenen Wertpapieren nicht als Verluste berücksichtigt, wenn in den zwei Monaten vor oder nach der Übertragung homogene Wertpapiere erworben wurden. Da kein Rückkauf von Aktien innerhalb der angegebenen Fristen erfolgte, kann der gesamte Kapitalverlust in der Steuerperiode geltend gemacht werden.

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