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V1421-14 28. Mai 2014 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRNR · planes de pensiones

Spanische Rentenpläne für in Deutschland ansässige Personen sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig

Ein in Deutschland steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung der Auszahlung seiner in Spanien abgeschlossenen Rentenpläne. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass diese Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland im Regelfall nur in Deutschland steuerpflichtig sind, sofern keine spezifischen Ausnahmen vorliegen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage bezüglich des Staates, in dem die Leistung steuerpflichtig ist.

Die Entscheidung der DGT

Gemäß Artikel 17.1 des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens können an einen in einem Staat ansässigen Personen gezahlte Renten und Rentenzahlungen nur in diesem anderen Staat (Deutschland) besteuert werden. Sofern jedoch die Voraussetzungen der Absätze 2 oder 3 des genannten Artikels erfüllt sind, kann Spanien seine innerstaatliche Gesetzgebung innerhalb der festgelegten Grenzen anwenden. Im Falle einer Doppelbesteuerung hat Deutschland diese gemäß Artikel 22.2 des Abkommens zu beseitigen.

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