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V1417-22 16. Juni 2022 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Zinseinkünfte aus Fremdwährungsanleihen werden zum offiziellen Wechselkurs am Fälligkeitstag umgerechnet

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Ermittlung von Differenzen bei der Umrechnung von Fremdwährungszinsen in Euro. Die DGT stellt klar, dass es sich bei diesen Zinsen um Einkünfte aus beweglichem Kapital handelt und die Währungsumrechnung Kapitalgewinne oder -verluste auslöst.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestimmung der durch die Umrechnung der Währung in Euro entstandenen Differenz.

Die Entscheidung der DGT

Zinsen aus Fremdwährungsanleihen sind Einkünfte aus beweglichem Kapital, die zum offiziellen Wechselkurs der Europäischen Zentralbank am Tag ihrer Fälligkeit in Euro umgerechnet werden müssen. Die Umrechnung dieser Währungen in Euro führt zu Veräußerungsgewinnen oder -verlusten aufgrund der Differenz zwischen dem Veräußerungswert (Wechselkurs bei der Umrechnung) und dem Anschaffungswert (Wechselkurs beim Erwerb der Währung oder bei der Umrechnung der Zinsen). Diese Schwankungen werden zum Zeitpunkt der tatsächlichen Umrechnung zugerechnet und in die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse einbezogen.

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