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V1417-21 14. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · individualización de rentas

Einkünfte aus dem gemeinschaftlichen Vermögen werden nach der wirtschaftlichen Inhaberschaft zugerechnet, die gegenüber der formellen Inhaberschaft der Konten Vorrang haben kann

Ein Ehepaar mit Bankkonten, die gemeinschaftliches Vermögen enthalten, fragt, wie die Erträge aus diesen Anlagen zu individualisieren sind. Die DGT antwortet, dass die Erträge dem wirtschaftlichen Eigentümer (der Gütergemeinschaft) zugerechnet werden und nicht notwendigerweise der Person, die als formeller Kontoinhaber geführt wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Individualisierung der Erträge, die aus den Anlagen mit dem auf den Konten hinterlegten Geld erzielt werden können.

Die Entscheidung der DGT

Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne werden den Eigentümern der Vermögenswerte gemäß den Regeln der rechtlichen Inhaberschaft und den vorgelegten Beweisen zugerechnet. Wenn nachgewiesen wird, dass das Geld gemeinschaftliches Vermögen ist, werden die Erträge der Gütergemeinschaft zugerechnet und zu 50 Prozent zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Die formelle Inhaberschaft eines Kontos kann entkräftet werden, wenn die Existenz einer anderen wirtschaftlichen Inhaberschaft nachgewiesen wird.

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