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V1410-17 5. Juni 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de vivienda

Vermietung von Wohnraum mit wöchentlicher Reinigung und Wäscheservice unterliegt dem 10 %-igen MwSt-Satz

Der Anfragende möchte wissen, ob der Kauf einer Immobilie zur Ferienvermietung von der MwSt befreit ist und wie Zusatzleistungen steuerlich behandelt werden. Die DGT stellt fest, dass bei der Erbringung von Reinigungs- und Wäscheservice-Dienstleistungen wöchentlich die Tätigkeit als Beherbergung und nicht als reine Wohnraumvermietung eingestuft wird, woraufhin der Steuersatz 10 % beträgt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob der Erwerb der Immobilie von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn sie von einem Unternehmer oder Freiberufler erworben wird.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermietung von Wohnraum mit Reinigungsdiensten und wöchentlichem Wäschewechsel gilt als Beherbergungstätigkeit und nicht als Wohnungsvermietung. Diese für die Hotelindustrie typischen ergänzenden Dienstleistungen führen dazu, dass der Vorgang der Umsatzsteuer unterliegt und nicht von ihr befreit ist, wobei der ermäßigte Steuersatz von 10 % Anwendung findet. Wäscheservice gilt als neben der Vermietung liegende Dienstleistung, andere wie Ausflüge, Kinderbetreuung oder Transfers sind jedoch eigenständige Leistungen.

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