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Ein Mietwagenunternehmen erkundigt sich, ob für Pkw mit CO2-Emissionen von bis zu 120 g/km eine Steuerbefreiung beantragt oder die Selbstveranlagung mit einem Steuersatz von 0 % vorzunehmen ist. Die DGT stellt klar, dass zwischen der Beantragung einer vorab gewährten Befreiung oder der Anwendung des 0 % Steuersatzes bei der Selbstveranlagung gewählt werden kann.
Cuestión planteada Posibilidad, en relación a los turismos con unas emisiones de CO2 de hasta 120 g/Km., de seguir tramitando la exención del Impuesto por el procedimiento de la presentación del modelo 05 o, de presentar el modelo 576 con cuota 0.
Las empresas de alquiler de vehículos sin conductor que matriculen vehículos (salvo tipo «quad») con emisiones de CO2 no superiores a 120 g/km pueden solicitar la exención del IEDMT mediante el modelo 05. Si la empresa no solicita dicha exención, puede presentar el modelo de autoliquidación (modelo 576) aplicando el tipo impositivo del 0%, siempre que la Comunidad Autónoma no haya aprobado un tipo distinto.
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