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V1390-20 13. Mai 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie vor mehr als zwei Jahren den Status der Hauptwohnung verlor

Ein Steuerpflichtiger verkaufte eine Immobilie, die bis 2015 seine Hauptwohnung war, und wollte die Steuerbefreiung bei Reinvestition in eine neue Immobilie in Anspruch nehmen. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie in den zwei Jahren vor dem Verkauf nicht mehr als Hauptwohnung genutzt wurde.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual.

Die Entscheidung der DGT

Para aplicar la exención, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual en el momento de la venta o haberlo sido en cualquier día de los dos años anteriores a la transmisión. En este caso, al haber dejado de ser residencia habitual en 2015 y vender en 2019, no se cumple el requisito temporal del artículo 41 bis.3 del RIRPF. Por tanto, no procede la exención por reinversión.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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