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Eine über 65-jährige Person erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung für die Übertragung der Hauptwohnung auf die Einbringung ihrer Immobilie in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.), an der sie Alleingesellschafterin ist, angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung auf den aus der Einbringung resultierenden Veräußerungsgewinn anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen bezüglich des Alters und der Nutzung als Hauptwohnung erfüllt sind.
Cuestión planteada Si es de aplicación de la exención prevista en el artículo 33.4.b) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La aportación no dineraria de un inmueble a una sociedad genera una ganancia o pérdida patrimonial según la diferencia entre el valor de adquisición y el mayor entre el valor nominal de las participaciones o el valor de mercado del bien. Si el contribuyente es mayor de 65 años y el inmueble constituye su vivienda habitual según los términos de la LIRPF, resulta de aplicación la exención prevista en el artículo 33.4.b). La condición de vivienda habitual es una cuestión de hecho que debe acreditarse, no bastando el empadronamiento o el domicilio fiscal.
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