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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie bei einer gemeinsamen Veranlagung mit ihrem Ehepartner einen noch nicht genutzten Abzug für Umweltinvestitionen unter Anwendung der Grenze von 25 Prozent der gemeinsamen Bemessungsgrundlage verrechnen kann. Die DGT stellt klar, dass die quantitativen Grenzen der Einzelveranlagung in gleicher Höhe auch bei der gemeinsamen Veranlagung gelten und nicht mit der Anzahl der Mitglieder multipliziert werden.
Cuestión planteada En el caso de que la consultante presente declaración conjunta con su cónyuge, posibilidad de compensar la deducción pendiente con el límite del 25 por ciento de la cuota íntegra conjunta.
En la tributación conjunta, el límite del 25 por ciento se aplica sobre la cuota que resulte de minorar la suma de las cuotas íntegras, estatal y autonómica, en el importe total de las deducciones por inversión en empresas de nueva o reciente creación y por actuaciones para la protección del Patrimonio Histórico Español. Los importes y límites cuantitativos establecidos para la tributación individual se aplican en idéntica cuantía en la tributación conjunta, sin que proceda su elevación o multiplicación por el número de miembros de la unidad familiar.
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