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Eine Beraterin fragt an, ob sie 3.100 Euro, die sie für Tätigkeiten als Expertin und Gutachterin für die Europäische Kommission erhalten hat, angeben muss. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte aufgrund des fehlenden Arbeitsverhältnisses gemäß den Verträgen in Spanien der Einkommensteuer unterliegen, da das Welteinkommensprinzip Anwendung findet.
Cuestión planteada Si tiene que declarar el importe recibido por dichos trabajos de consultoría en su declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. En caso afirmativo, cómo ha de incluirlos.
Los rendimientos percibidos por la consultora constituyen rentas sujetas y no exentas de IRPF. Al no existir una relación laboral, no es aplicable la exención por trabajos realizados en el extranjero del artículo 7.p) de la LIRPF. Su calificación como rendimientos del trabajo o de actividades económicas dependerá de si el contribuyente ordena o no factores de producción por cuenta propia.
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