Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1360-15 29. April 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación de rama de actividad

Anwendung des Sonderregimes für die Einbringung eines Betriebszweigs bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit und sachlicher wirtschaftlicher Gründe

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Einbringung eines Betriebszweigs aus der Immobilienvermietung an eine Tochtergesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das übertragene Vermögen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet und die Transaktion auf sachlichen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes auf die beschriebene Operation angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime in Anspruch nehmen zu können, muss die Einlage einen Zweig der Geschäftstätigkeit umfassen, der als eine Menge von Vermögenswerten verstanden wird, die in der Lage ist, aus eigener Kraft zu funktionieren. Die Tätigkeit muss im Übertragenden bereits bestanden haben und im Erwerber unter ähnlichen Bedingungen autonom ausgeübt werden können. Zudem darf die Operation nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen; es müssen gültige wirtschaftliche Gründe nachgewiesen werden, die über den bloßen Steuervorteil hinausgehen.

Kostenloses Erstgespräch buchen