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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Quellensteuern zurückfordern kann, die ein portugiesisches Unternehmen einbehält und die über den in Spanien anfallenden Betrag hinausgehen. Die DGT stellt klar, dass diese Abzüge als Vorauszahlungen auf die portugiesische Steuer und nicht auf die spanische Einkommensteuer (IRPF) zu leisten sind.
Cuestión planteada A efectos de presentar la declaración de la renta en España, si puede solicitar la devolución de las retenciones realizadas en Portugal que excedan de aquellas que le corresponderían de haber obtenido los rendimientos en España.
Las retenciones practicadas por la empresa portuguesa son a cuenta del impuesto portugués y se rigen por la normativa de ese país. Para evitar la doble imposición de las rentas obtenidas en el extranjero, se debe aplicar la deducción por doble imposición internacional del artículo 80 de la LIRPF. Dicha deducción se limita a la menor de las cantidades resultantes del importe efectivo satisfecho en el extranjero o el resultado de aplicar el tipo medio efectivo de gravamen a la parte de la base liquidable gravada en el extranjero.
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