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V1353-22 13. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen especial de fusiones

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, wenn sie kommerziell und aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgen

Es wird geprüft, ob eine Fusion zwischen zwei spanischen Unternehmen das steuerliche Sonderregime in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Anforderungen des Handelsgesellschaftsgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes erfüllt sein müssen und die Fusion nicht primär der Steuervermeidung oder dem Erlangung eines Steuervorteils dienen darf.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss die Fusion im geschäftlichen Bereich gemäß dem Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1.c) des LIS entsprechen. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss gemäß Artikel 89.2 des LIS auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen. Die beschriebenen Motive der Zentralisierung, Effizienz und Vereinfachung könnten als gültig angesehen werden, wobei ihre Einstufung von den tatsächlichen Sachverhalten und Umständen der Transaktion abhängt.

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